Was müssen die Eltern wissen
Das Kinderhaus steht allen Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum 12. Lebensjahr offen.
Jedes Kind muss zwei halbe oder einen ganzen Tag pro Woche die Krippe besuchen.
Aktuell können wir ausbildungs-bedingt leider keine Kinder mit Beeinträchtigung betreuen.
Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat (Monatspauschale) werden immer verrechnet. Dies gilt auch für Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall oder Ferien.
Die Monatspauschale berechnet sich aus dem Einkommen der Eltern. Beide Elternteile sind verpflichtet die Lohnausweise dem Betreuungsvertrag beizulegen. Für eine Neuberechnung sind die Lohnausweise jeweils bis Ende Februar einzureichen. Der Tarif wird jeweils per 1. April neu angepasst.
Möchten die Eltern ihr Einkommen nicht bekannt geben, werden wir die Tarifstufe 9 als Berechnungsgrundlage verwenden. Alleinerziehende sind verpflichtet, nebst dem Lohnausweis auch angaben zum Unterhalt zu machen.
Die Eingewöhnungszeit wird mit Fr. 15.– pro Stunde verrechnet. Bei der Anmeldung des Kindes treten die Eltern dem Verein Pipi Umbrella bei und es ist eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.– zu entrichten.
Die Kosten sind monatlich im Voraus bis zum 6. des Monats zu bezahlen. Die Eltern sind verpflichtet bei ihrer Bank einen Dauerauftrag einzurichten, um die pünktliche Bezahlung zu gewährleisten.
Die Verpflegung ist im Umfang der gewählten Betreuungsvariante im Preis inbegriffen.
Sollte das Kind Flaschennahrung oder spezielle Ernährung benötigen, muss die entsprechende Nahrung von den Eltern mitgebracht werden. Auch sämtliche im Rahmen des normalen Krippenbetriebes anfallende Kosten und Leistungen (Besuch Zoo, Badi etc.) sind im Betreuungsbetrag inbegriffen.